Gojibeeren  
Wir bieten Ihnen 2 Gebinde an:
(siehe shop)

(siehe Gojibeeren Lycium Barbarum Boxdorn oder Wolfsbeere - ist auch

in Europa heimisch, allerdings wegen ihres Blütenreichtums eher als Zierpflanze.

Aus China, genauer aus der Provinz Ningxia am Fuße des Himalaya, kommt die Gojibeere als essbare und sehr vitamin- und mineralstoffreiche Beere zu uns. Dort bringt der Gelbe Fluß kostbare Mineralien aus dem Lössplateau das er durchquert mit und überschwemmt regelmäßig die Böden, so daß die Pflanzen reichlich aufnehmen können. Dieser Nährstoffreichtum kommt der Gojibeere zu. Auch aus Usbekistan und der Inneren Mongolei stammen Gojibeeren.

In China und in der chinesischen Medizin gilt die Gojibeere als eine Heilpflanze der 1. Kategorie und verstärkt laut Überlieferung das Yin. Traditionell zugeordnet wirkt Yin ausgleichend. Die Beeren weisen jede Menge an lebenswichtigen Vitaminen und Mineralstoffen in natürlicher Form auf. Der Name Lycium weist auch auf die Leber hin; eine gesunde Leber garantiert ein gutes Leben. Dieses und ähnliches Wissen ist seit Jahrtausenden übertragen worden und dringt nun vemehrt zu uns in den Westen vor.

Vergleichbares mit anderen Früchten:

Die Gojibeere hat winzige Kerne und ist eine Urfrucht, wie z.B. auch unsere Rosinen mit Kernen. Hierbei ist der Gehalt an essentiellen Fettsäuren im jeweiligen Fruchtkern von hohen Ernährungs-Wert. Auch die rote Farbe der Gojibeere ist wie auch bei unseren Berberitzenbeeren wertvoll, die Pflanzenpigmente (Bioflavonoide) gehören zu den sekundären Pflanzenstoffen.

Die Gojibeere wird großflächig angebaut, ist also keine Wildfrucht mehr. Wir vertreiben nur unbehandelte Früchte mit garantierter Rückstands-Analyse. Dies gilt sowohl für Früchte aus kontrolliert ökologischem (köA) Anbau als auch für konventionell-unbehandelte Früchte.

Durchschnittliche Nährwerte pro 100 g
Brennwert Kalium Magnesium Calcium Vitamin A Vitamin B1 Vitamin B2 Vitamin B3 Vitamin B5 Vitamin B6 Vitamin C
kcal mg mg mg µg µg µg µg µg µg mg
  100 109 112 12.6 0.14 1.3 5.5 1   29
Empfohlene Tagesdosis siehe: www.bundesrecht.juris.de/nkv/anlage_1_9.html